So melden Sie Ihr Kind an
Informationen einholen
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Anmeldebogen für den Kindergarten
Anmeldebogen für den Hort
https://kinderhaus-todtenweis.de/wp-content/uploads/2022/12/Anmeldebogen-Hort-2023-24.pdf
Anmeldebogen ausfüllen und abgeben
Anmeldebogen ausfüllen und abgeben
Die Kinderhäuser Aindling, Alsmoos und Todtenweis arbeiten eng zusammen, da sie durch die Pfarreiengemeinschaft miteinander verbunden sind.
Der Anmeldeabend für das Kinderhausjahr findet am Donnerstag, 19.01.2023 um 19:00 Uhr statt.
Ab 12. Dezember 2022 können Sie sich für den Anmeldeabend per Email anmelden. Wir versuchen so, die Personenzahl und somit etwaige Gefahren durch Corona zu reduzieren.
Sie können die Anmeldung für Ihr Kind dann am Anmeldeabend oder in den Tagen danach ausfüllen und bei uns abgeben.
Anmeldeschluss ist der 27.01.23
Nach Eingang der Anmeldung in unserem Haus erhalten Sie per Email (bitte unbedingt gut leserlich im Anmeldeformular eintragen) eine Anmeldebestätigung.
Die Anmeldung umfasst alle drei Häuser, wobei Sie ihr Wunschkinderhaus durch Kennzeichnung mit 1, 2 oder 3, priorisieren können.
Nach Anmeldeschluss findet ein Austausch zwischen den Leitungen der Kinderhäuser statt, um die Anmeldungen abzugleichen. So werden Mehrfachanmeldungen vermieden. In den kommenden Wochen findet die Platzvergabe und Gruppeneinteilung in den drei Häusern statt.
Zusage erhalten?
Antwort-Abschnitt abgeben!
Zusage erhalten?
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Ende April versenden wir die Zu- und Absagen.
Mit dem Zusageschreiben erhalten Sie auch einen Antwort-Abschnitt. Diesen müssen Sie verbindlich bei uns abgeben, wenn Sie den angebotenen Platz in Anspruch nehmen wollen.
Sie erfahren im Zusage-Schreiben zugleich, welche Gruppe Ihr Kind besuchen wird und wann der Info-Abend der jeweiligen Gruppe stattfinden wird.
Treffen zum Vertragsabschluss
Treffen zum Vertragsabschluss
In den folgenden Wochen vereinbaren wir einen Termin zum Vertragsabschluss mit Ihnen. Zu diesem bringen Sie bitte folgendes unbedingt mit:
- 3 € Aufnahmegebühr
- U-Heft des Kindes
- Impfpass des Kindes
- evtl. Personalausweis der Eltern (falls beide Eltern nicht in Deutschland geboren sind)